15.01.2024

Der mit unlauteren Mitteln in den bayrischen Landtag gewählte Daniel Halemba wurde auf dem Landesparteitag der bayrischen AfD in Greding am Samstag aufgefordert sein Landtagsmandat niederzulegen. Er muss sich daran nicht halten. Allerdings ist dann der Reputationsschaden der Partei so groß, dass ein Parteiausschluss so gut wie sicher ist. Zudem ist bereits vor der ersten Sitzung des Landtags und damit vor der Vereidigung als Abgeordneter von der Würzburger Staatsanwaltschaft Anklage gegen Halemba erhoben worden wegen Volksverhetzung und verbotenem Einsatz von Schriften und Schriftzeichen des 3. Reiches. Damit ist seine Immunität nicht wirksam und sie muß nicht extra vom Landtag aufgehoben werden. Halemba ist Mitglied in der Burschenschaft Teutonia Prag in Würzburg und steht dem aufgelösten rechten AfD Flügel um Björn Höcke sehr nahe.

Der Landesvorstand hat eine zweijährige Ämtersperre vorgeschlagen. In Anbetracht des Alters von 22 Jahren von Halemba sind das eher Streicheleinheiten. Zumal der Landesvorstand gar nichts entscheiden kann, er kann lediglich die Beschuldigung als Anklage formulieren und an das Landesschiedsgericht einreichen, das dann im Rahmen der Satzung entscheidet ob die Anklage erhoben und die Sanktion ausgesprochen wird.

Das eigentliche Problem von Halemba ist aber das Erschleichen des Landtagsmandates mit unlauteren Mitteln. Das wird nun gerade geklärt und neu bewertet.

Auch in Bayern besteht immer noch ein Netzwerk aus ehemaligen Flügelmitgliedern und einer erheblichen Anzahl Mitgliedern der Jungen Alternative, die sich dort zugehörig fühlen. Dort sind auch einige Burschenschafter vertreten. Mit Unterstützung dieser Gruppierungen wurde sich ein Kreisverband ausgesucht, der nicht so viele Mitglieder hat und in dem bei Wahlen jede einzelne Stimme ein sehr großes Gewicht hat, so dass mit wenigen Sympathisanten Kandidaten eine erheblich große Chance haben, wenn Kandidaten gepusht werden sollen. Allerdings müssen die wahlberechtigten Kreisverbandsmitglieder eine ladungsfähige Anschrift im entsprechenden Kreisverband haben. Und eben hierbei ist mit großer krimineller Energie und mit langer Hand vorbereitet Betrug begangen worden. Denn die Meldeadresse eines Mitglieds muss den Lebensmittelpunkt des dort gemeldeten darstellen. Und das war nicht der Fall. Die Meldeadressen waren allein deshalb bei der Behörde gemeldet und eingetragen worden, um bei der Aufstellungsversammlung Daniel Halemba als Landtagskandidat entweder als Direktmandat oder auf Platz 1 der Mandatsliste ins Parlament zu bekommen. Die ursprünglich aus dem Kreisverband vorgesehene Kandidatin hatte bei allen Wahlgängen das Nachsehen, weil die proforma in den Kreisverband eingeschleusten Mitglieder jedes Mal die Stimmenverhältnisse zu Gunsten von Halemba verschoben haben. Ihre Beschwerde beim Landesverband führt nun zu dieser Prüfung der Rechtmäßigkeit der Aufstellungsversammlung.

Da der Betrug von langer Hand vorbereitet war und die im Kreisverband gemeldeten neuen Mitglieder nie ihre Adressen im Kreisverband bezogen hatten, war dies somit auch nicht deren Lebensmittelpunkt. Und dort hakt der Landesvorstand nun ein und will wegen Wahlbetrugs in grob fahrlässiger Weise nun doch ein Ausschlussverfahren anstrengen. Und grobe Fahrlässigkeit ist immer mit Vorsatz und geplant und deshalb Betrug.

Auch „kreative“ Verfahrensweisen des Mandatserwerbs waren vermutlich 2017 bereits von Höcke nicht ausgeschlossen worden, als er für die Auftellungsversammlungen aufrief  die „Richtigen“ auf die Listen zu wählen, damit auch die „Richtigen“ in die Parlamente kommen. Zu der Zeit war der Flügel noch aktiv und nicht aufgelöst.

Der gesamte Fall wirft damit Fragen auf, die zu klären seien:

Da ist ein junges Parteimitglied mit 22 Jahren, ohne Lebenserfahrung, ohne Berufsabschluss, mit einer nicht nur aus der Burschenschaft bezogenen sehr rechten Gesinnung. Was will ein solcher Parlamentarier für eine Leistung erbringen? Einen Vorgeschmack, wie es kommen kann, hat die Abgeordnete der Grünen, Emilia Fester, im Bundestag gegeben. In ihrer ersten Rede, während der Coronazeit, kreischte sie hetzend gegen „die Ungeimpften“, wegen derer sie nicht in Urlaub fahren konnte, und dass sie dies als erhebliche Einschränkung ihrer Freiheit empfunden hätte. Dass sie damit das gesamte Parlament und ihre Wähler angelogen hat stellte sich erst später heraus, als öffentlich wurde, dass sie während der Zeit doch in Dänemark gesehen worden war. In den sozialen Medien veröffentliche sie Bilder von ihrem Lernprozess, den Parlamentarismus überhaupt erst einmal zu verstehen, worüber sich Politiker aller anderen Parteien echauffierten oder lustig machten. Diese Mentalität des „Kreißsaal – Hörsaal – Plenarsaal“ ist mMn nicht hinnehmbar und sollte mittels einer Geschäftsordnung in allen Parlamenten verhindert werden. Das passive Wahlrecht mit 21 Jahren ist momentan an keine Auflagen geknüpft. Hier muss eine Leistungssperre eingezogen werden, die solche Auswüchse verhindert. Mindestens eine abgeschlossene Ausbildung ohne die Einbeziehung der Schulbildung ist erforderlich. Ebenso wie eine dreijährige Zeitspanne in der für den eigenen Lebensunterhalt gesorgt wurde.

Ein Parlament sollte eine seriöse Sache sein, zur Steuerung eines abgegrenzten politischen Gebiets, das nicht zum Kindergarten verkommen darf. Auch wenn es trotzdem heute noch hin und wieder so anmutet.

pj