Die Meldungen und Berichte mehren sich, die an der Substanz der AfD nagen. Es zeichnet sich immer mehr ab, daß die Altparteien ihrem Ziel die AfD zu vaporisieren wie weiland die Republikaner, immer näher kommen. Da läßt sich trefflich streiten, ob die Mittel der Bekämpfung fair sind oder nicht. Sie sind nicht fair oder demokratisch. Wer den Inlandsgeheimdienst einschaltet, um die politische Opposition auszuschalten bewegt sich dicht am Rand einer Diktatur. Ansätze dazu sind in der Zeit des Corona-Hype ja bereits hinreichend sichtbar.

Noch ist erst eine Grauzone erreicht die AfD zu vernichten.

Begonnen hat alles mit einer Lüge der Bundeskanzlerin, die sich auf ein Handyvideo aus dem Hause Zeckenbiss berufen hat, also von der Antifa, das die Jagd von „Rechtsradikalen“ auf Ausländer zeigen soll. Allerdings war das Video geschnitten und zeigte nicht die gesamte Wahrheit, die ein paar Tage später durch örtlich anwesende Zeugen ans Licht kam. Der interpretierte Sachverhalt war vollkommen aus der Darstellung herausgerissen und deckte sich mit der Interpretation überhaupt nicht.
Trotzdem korrigierte sich die Bundekanzlerin nicht und wies den Bundesinnenminister an, den ihr widersprechenden Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu entlassen und durch einen regierungshörigen Kandidaten zu ersetzen. Das wurde vom Bundeinnenminister widerspruchslos umgesetzt.

Umgehend begann der neue Präsident damit die AfD zu einem Prüffall zu erklären, den es als Maßnahme bis zu dem Zeitpunkt überhaupt nicht gab.
Nach einer Zeit wurde ein Bericht vorgelegt, der öffentliche Aussagen von AfD Mitgliedern und von Mitgliedern der Jungen Alternative zusammengefaßt hatte und sehr wenig belastbar war rechtsextremistische Verfehlungen zu selektieren. Trotzdem wurde der sog. Flügel zum Prüffall und in einigen Landesverbänden einzelne Mitglieder der Jugendorganisation Junge Alternative.
Sofort wurde vom Präsidenten ein Zeitrahmen von zwei Jahren vorgegeben, in dem die AfD gesamt zu einem Verdachtsfall hochgestuft werden soll. Dieser Zeitpunkt ist nun gekommen und der Umsetzungswille des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist ebenso noch vorhanden wie der Wille aller Altparteien dies auch umzusetzen. Der Eilantrag der AfD vor dem Verwaltungsgericht in Köln verhindert dies noch für kurze Zeit.

Es ist unstrittig, daß der Verdachtsfall sich als gewünschtes politisches Ergebnis erhärtet, und die AfD anschließend zum rechtsextremistischen Beobachtungsfall wird.
Tritt dies ein, sind alle Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst und alle Dienstleister als Mitglieder gefährdet. Die staatlich alimentierten Beschäftigten und Pensionäre im öffentlichen Dienst unterliegen dem Loyalitätsprinzip, das ihnen verbietet sich extremistisch zu organisieren oder zu betätigen. Sie würden Ihre Alimentation verlieren. Der Erfolg einer VS Beobachtung wäre der sofortige Austritt aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Da diese i.d.R. dem liberal-konservativen Lager zuzurechnen sind, würde diese Strömung innerhalb der AfD maßgeblich geschwächt und der latent immer noch vorhandene Flügel würde eine Stärkung erfahren.
Auch ist es in vielen Fällen bereits so, daß Dienstleister, deren AfD-Mitgliedschaft aus irgendeinem Grund öffentlich wird, dies als Stigma erfahren und nach der Festlegung einer VS Beobachtung vermutlich vollends in den wirtschaftlichen Ruin abrutschen.
Die Parteiaustritte nach der Einstufung als Beobachtungsfall wären eine Zäsur von geschätzt bis zu einem Drittel der Mitglieder.

Der Anteil der radikalen Flügelmitglieder erhöhte sich dadurch erheblich und die inhaltliche Richtung der Partei driftet dann sicherlich mit noch größerer Geschwindigkeit gen rechten Rand.

Vor diesem Hintergrund sind einige Maßnahmen des Bundesvorstandes ergriffen worden, die partiell tiefgreifend waren. So ist ein Bundesvorstandsmitglied ausgeschlossen worden, der durch seine Flügelaffinität bekannt war und sein Verhalten und seine Äußerungen der Situation nicht angepaßt hat. Auch sind offenkundige Betrügereien bei der Aufnahme als Mitglied korrigiert und das Mitglied aus der Partei entfernt worden.
All diese Maßnahmen sind jedoch nicht ausschlaggebend wirksam solange der „Flügel“ sich zwar „auflösen“ mußte, die Strukturen jedoch immer noch bestehen und die Mitglieder weiter ihr „Unwesen“ treiben können, womit der Beobachtungsfall durch den VS wahrscheinlicher wird.

In einigen Landesverbänden ist es mittlerweile soweit gediehen, daß es ohne Zustimmung von clandestinen Flügelvertretern keine Kandidaten schaffen eine Funktion zu erreichen oder sinnvolle Parteiarbeit zu leisten.
Mit unlauteren Mittel werden Mitglieder geworben, die oft mit Sozialbeiträgen die Mitgliedschaft beantragen und deren Stimmen dem sie am meisten hofierenden Kandidaten gehört. Mit diesen Gruppierungen werden die demokratischen Grundsätze ausgehöhlt und eine Rechtsdrift beschleunigt. Auf diese Weise verbreitet sich unterschwellig Flügelideologie, die sich letztendlich nicht mehr beseitigen läßt.

Daraus resultierend ist resigniertes Aufgeben von liberal-konservativen Mitgliedern mit Funktionen oder auch von einfachen Mitgliedern nicht selten der Fall, wie es nach dem Landesparteitag in Niedersachsen deutlich zu sehen war.
So geschehen auch vor wenigen Tagen in Bremen, wo der Vorstandsvorsitzende Peter Beck den Vorsitz niederlegte und aus der Partei austrat. Die wahren Gründe dafür sind noch nicht vollständig klar und werden vermutlich nie ganz öffentlich werden.

Die von Beck genannten Gründe der extremen Einflußnahme von zwei Protagonisten aus dem weit rechten Spektrum des Landesverbandes auf die Vorstandsarbeit ohne Vorstandsmitglieder zu sein sind allerdings Grund genug. Möglich ist dies jedoch nur, wenn auch der Vorstand unterwandert ist und Interna sofort nach außen abfließen, wo sie für Angriffe auf die Integrität von Vorständen Verwendung finden können.
Dies alles sind Faktoren, die eine Beobachtungssituation durch das Bundesamt für Verfassungsschutz begünstigen und die Partei gänzlich in den Ruin treiben.

pj